Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung
Falls Ihr Unternehmen der gesetzlichen Pflicht zur Jahresabschlussprüfung unterliegt, haben Sie freie Wahl beim Abschlussprüfer.
Nutzen Sie die Möglichkeit, eine Wirtschaftsprüfungskanzlei auszuwählen, die sich auf Ihre innerbetrieblichen Arbeitsabläufe einstellt und somit während des gesamten Prüfungszeitraumes keinen Fremdkörper in Ihrem Unternehmen darstellt. Häufig ist auch ein Kostenvergleich der Anbieter vorteilhaft.
Neben gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vorgaben entscheiden
sich Mandanten auch häufig für eine freiwillige Abschlussprüfung,
um z.B. die Verhandlungsposition mit Kreditgebern zu verbessern,
den Anforderungen von Investoren zu entsprechen, nicht beteiligte
Geschäftsführer oder CEO’s zu kontrollieren oder auch persönliche
Haftungsrisiken zu begrenzen. Sie können durch unsere Expertise
Schwachstellen in Ihrem Unternehmen aufdecken oder auch
belastbare Wertermittlungen im Fall des Verkaufs bzw. der
> Nachfolgeregelung erstellen lassen.
Über wp-soft
Für die Umsetzung unserer Vorstellungen, wie moderne Wirtschaftsprüfung agiert, greifen wir auf die branchenweit bekannte, datenbankgestützte Prüfungssoftware “wp-soft” zurück.
Auf Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes (iDW PS 261 / iSA 200 / iSA 315) erfolgt die Prüfungs mandatsindividuell (= skaliert) und mit interaktiver Benutzeroberfläche.
Die Vorteile:
- Hohe Effizienz durch Zeit- und Kostenersparnis
- Interaktion und Skalierbarkeit vermeiden unnötige Fragestellungen
- Praxisorientiert und selbsterklärend
- Nur wenige Präsenzstage beim Mandanten vor Ort nötig